§1. Name, Sitz und Geschäftsjahr.
1. Der Verein führt den Namen Desant e.V. (im folgenden “Verein” genannt)
2. Der Verein hat seinen Sitz in 12526 Berlin, Wachtelstraße 13c und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin eingetragen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
4. Der Verein Desant e.V. führt ein Vereinssymbol. Das Vereinssymbol wird als Abzeichen in Briefen und als Vereins-Logo in Dokumenten geführt.
Das Symbol stellt dar:
4.1. einen weissen Rundkappenschirm mit Fallschirmspringer;
4.2. seitlich rechts und links neben dem Rundkappenschirm sind zwei Flugzeuge in Gold abgebildet;
4.3. in der Mitte der Fangleinen des Rundkappenfallschirms befindet ein roter Stern;
4.4. im Hintergrund ist ein goldumrandetes blaues Schild abgebildet;
4.5. über dem Schild erstreckt sich geschlängelt ein blaues Band mit weisser Schrift in Russisch  „Keiner ausser uns“ (Die Devise);
4.6. unter dem Schild befindet sich ein blaues Band mit weisser Schrift in Deutsch „DESANT e.V.“ (Name des Vereins), seitlich links vom Band befindet sich die Fahne der Fallschirmjäger und rechts die der Bundesrepublik Deutschland;
5. Der Verein führt einen eigenen Stempel in zwei Varianten bzw. Grössen(rund und 38 mm 20 mm im Durchmesser) der dem Symbol des Vereins entspricht. Der Stempel ist nur im Besitz des ersten Vorstandsvorsitzenden und des Schriftführers(Protokollführers). Die regionalen Sportabteilungen / Unterabteilungen können einen Stempel in zwei Varianten bzw. Grössen(rund und 38 mm bzw. 20 mm im Durchmesser) führen, der die Symbolik des Vereins oder deren Teile beinhalten muss, um Sporturkunden(z.B. Sportpass) abzustempeln.
 
§ 2.a Gemeinnützigkeit des Vereins.
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts  "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine wirtschaftliche oder politische Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
5. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge / Umlagen, Spenden und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.
   
§ 2.b Gemeinnützige Zwecke des Vereins.
Der Verein verfolgt nachstehend aufgeführte Ziele:
1. Informationsaustausch und Populariesierung verschiedener Sportarten unter den ehemaligen und aktiven Fallschirmjäger und Fallschirmspringer durch Treffen und Veranstaltungen an denen auch minderjährige Teilnehmer teilnehmen dürfen.
2. Der Verein unterstützt seine Mitglieder bei Teilnahmen an Sportveranstaltungen/Training (wie z.B. Fallschirmsport, Kampfsportarten).
3. Mitglieder des Vereins die eine Trainerberechtigung besetzen dürfen im Namen des Vereins regionale Sportabteilungen/Unterabteilungen leiten die ihrerseits strukturmässig dem Verein selbst untergestellt sind.
4. Mitwirkung bei der Zusammenarbeit mit verschiedenen Sportvereinen.
5. Förderung der Landkunde und des Sports bei minderjährigen Mitgliedern durch Organisation von Wanderungen / Lagerfeuertreffen und Wettbewerben.
 
§ 3. Mitgliedschaft.
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, kann aber auch Fördermitgliedern (ordentliche Mitglieder) aufnehmen. Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder; Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen. Über die Mitgliedschaft (Aufnahme / Ausschluss) entscheidet nur der Vereinsvorstand. Für jeden Mitgliedskandidaten kann eine Probezeit / Bewährungszeit auf Mitgliedschaft festgelegt werden. Jedes Mitglied erhält nach einer Bewährungszeit (wird für jedes Mitglied vom Vorstand individuell festgelegt) einen Mitliedsausweis mit Foto. Über den Mitgliedsausweis gibt es eine gesonderte Ordnung. (Mitgliedsausweisordnung)
 
§ 4.  Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.  Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen. Bei allen Veranstaltungen die der Verein organisiert sind seine Mitglieder nicht versichert. Der Verein selbst trägt dabei keine Versicherungspflicht. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet sich selbst zu versichern (z.B. Haftpflicht, Unfallschutz u.a.).
§ 5. Beginn / Ende der Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen. Ummeldungen in der Mitgliedschaft (von aktiver Mitgliedschaft auf Fördermitgliedschaft) müssen spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahrs dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss  durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahrs unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
 
Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand  mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

§ 6. Mitgliedsbeiträge.

Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Daneben kann sich der Verein zusätzlich eine Finanzordnung, zwecks Regelung der finanziellen Aktivitäten, geben. Regionale Sportabteilungen die ihrerseits strukturmässig dem Verein selbst untergestellt sind dürfen eine eigene Beitragsordnung besitzen die vom Vorstand des Vereins genehmigt wird. Die Mitglieder haften bei Rechtsgeschäften, die der Vorstand für den Verein tätigt, nur mit dem Vereinsvermögen.
 
§ 7. Organe des Vereins.
Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand.
3. Regionale Sportabteilungen/Unterabteilungen
 
§ 8. Mitgliederversammlung.
1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
1.1. Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,
1.2. Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,
1.3. Entlastung des Vorstands,
1.4. (im Wahljahr) den Vorstand zu wählen,
1.5. eine Revisionskommission bzw. Kassenprüfungskommission wählen,
1.6. über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen,    
 
2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im zweiten  Halbjahr des Geschäftsjahrs, einberufen. Die  Einladung erfolgt spätestens 14 Tage vorher in schriftlicher Form durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.

3. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:
3.1. Bericht des Vorstands,
3.2. Bericht des Kassenprüfers,
3.3. Entlastung des Vorstands,
3.4. Wahl des Vorstands,  Festsetzung der Beiträge/Umlagen für das laufende Geschäftsjahr bzw. zur Verabschiedung von  Beitragsordnungen, Beschlussfassung über vorliegende Anträge.

4. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Nachträglich eingereichte Tagesordnungspunkte müssen den  Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. Spätere Anträge – auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge – müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen  stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge).

5. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt.

6. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen.Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von vier Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.

7. Es wird begrüsst wenn Mitglieder bei den Versammlungen oder auch anderen Veranstaltungen des Vereins in einer einheitlichen Kleiderordnung erscheinen, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dies kann  gesondert in einer Geschäftsordnung näher beschrieben werden.

§ 9. Stimmrecht/Beschlussfähigkeit.
1. Stimmberechtigt sind alle aktive Mitglieder und alle ordentliche Mitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.
2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.
4. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufhaben oder Zuruf.
5. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich
 
§ 10 Vorstand.
1. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
1.1. erster Vorsitzender;
1.2. zweiter Vorsitzender (Stellvertreter);
1.3. dritter Vorsitzender(zweiter Stellvertreter);
1.4. vierter Vorsitzender(zweiter Stellvertreter);
1.5. Kassenwart;
1.6. Schriftführer(Protokollführer);
Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 5 Jahr (en) gewählt. Die unbegrenzte  Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum  Antritt ihrer Nachfolger im Amt.
2. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen. Nur der Vorstand kann Mitglieder zur Auszeichnungen oder Belohnungen vorstellen und diese aussprechen.
3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der / die erste Vorsitzende, der / die zweite Vorsitzende, der / die dritte Vorsitzende, der / die vierte Vorsitzende, der / die Kassenwart(in) und der / die Schriftführer(in). Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
4. Die Vorstandschaft beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit hat der erste  Vorsitzende eine Zweitstimme bzw. seine Stimme ist ausschlaggebend.
5. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.
6. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis  zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.
7. Die Vorstandsmitglieder haften bei Rechtsgeschäften, die der Vereinsvorstand tätigt, nur mit dem Vermögen des Vereins.
 
§ 11.  Regionale Sportabteilungen / Unterabteilungen.
1. Der Verein kann regionale Sportabteilungen bzw. Unterabteilungen gründen. Diese sind Bestandteil des Vereins und deren Mitglieder gelten als reguläre Vereinsmitglieder auf die sich alle Rechte wie Pflichten der Vereinsmitglieder erstrecken.
2. Diese Abteilungen dürfen eine eigene Geschäftsordnung führen die aber mit der Satzung des Vereins DESANT e.V. konform sein muss. Die Geschäftsordnung muss vom Vorstand des Vereins DESANT e.V.  genehmigt werden. Die Genehmigung bedarf zwingend der Unterschrift vom ersten Vorstandsvorsitzenden, dem Schriftführer, sowie dem Leiter der regionalen Abteilung und muss mit dem Vereinssiegel(Stempel) besiegelt werden.
3. Diese Abteilungen sind verpflichtet dem Vorstand mindestens einmal jährlich, bei Bedarf oder Verlangen des Vorstandes auch öfter, einen Jahresbericht und Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr abzugeben. Der Vorstand überprüft dies entsprechend. Die Leiter dieser Abteilungen sind persönlich für die Einhaltung dieser Regeln gem. Gesetzgebung der Bundesrepublik sowie Vereinssatzung  verantwortlich.
4. Bei der Auflösung oder Aufhebung der regionalen Sportabteilung / Unterabteilung fällt darüber die Entscheidung der Vorstand zusammen mit dem Leiter der Abteilung.Das Vermögen der regionalen   Sportabteilungen/Unterabteilungen fällt dabei an den Verein DESANT e.V. Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt.
 
§ 12. Auflösung des Vereins.
1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an vom Vorstand bei der Auflösung zu benennende Einrichtungen,  die selbst gemeinnützige Zwecke verfolgen. Solche Einrichtungen können sein:
1.1. gemeinnützige Vereine und / oder
1.2. Sammlungen bzw. Museen mit gemeinnützigem Charakter. Die Zuwendungen dürfen vom Empfänger nur für gemeinnützige Zwecke  verwendet werden.
2. Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschließend beschließt.
 
Vorstehende Satzungsänderung wurde von der  Mitgliederversammlung am 16.09.2017 beschlossen.

BEITRAGSORDNUNG.

BEITRITTSERKLÄRUNG

FINANZORDNUNG

Am 11. Oktober 2008 in der Stadt Bockenem, nicht weit von Hildesheim, beschlossen die ersten Mitglieder in der Gründungsversammlung eine Gemeinschaft von Veteranen der Fallschirmjägertruppe, Speznas und der Marineinfanterie sowie der Grenztruppen zu bilden. Es entstand der Verein DESANT e.V. Der Verein hatte zu diesem Zeitpunkt 9 Mitglieder.

Der Verband ist für natürliche und juristische Personen offen, die die Ziele des Verbandes und dessen Satzung anerkennen und sich der Tradition der Fallschirmjäger der UdSSR und Russlands verbunden fühlen.

Unter Wahrung des Prinzips der freien Meinungsäußerung und Information ist der Verband weltanschaulich, religiös und parteipolitisch neutral und unabhängig. Militaristisches und neonazistisches Gedankengut haben im Verband keinen Platz.

Der Verband bekennt sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. 

Mitte Juli 2009 wurde der Verein DESANT e.V. offiziell beim Amtsgerichtgericht Hildesheim (Niedersachsen) unter der Vereinsnummer VR200377 angemeldet. Heute ist der Verband beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter der Nummer VR 38366 B registriert.

Der erste Vorstand von DESANT e.V. wurde einstimmig durch die anwesenden Gründungsmitglieder gewählt.

 Am 19. Oktober 2010 trat der Verein DESANT e.V. in den „Internationalen Fallschirmjägerverband“ ein. Vertreter von DESANT e.V. nahmen 2010 am Übergang der Alpen entlang der Route von Marschall Suworov und an der eurasischen Rallye „Strasbourg-Wladiwostok-Woronesch-Moskau“, über eine Länge von 30.000 Kilometern zu Ehren des 80. Jahrestages der russischen Fallschirmjägertruppe teil.

Im August 2010 beginnt die Zusammenarbeit von DESANT e.V. mit den ehem. Verbündeten und Waffenbrüdern im Militärbündnis Warschauer Vertrag, den Fallschirmjägern der NVA der DDR, jetzt organisiert im Fallschirmjägertraditionsverband FJTVO e.V..

Im September 2011 wird der Sportclub „Vereinssport SAMBO“  in Torgau (Sachsen) mit Aleksej Lykasov als Trainer gegründet, gleichzeitig wird SAMBO Torgau eine Regionalabteilung des DESANT e.V.

Am 2. Oktober 2011 fand in Moskau die 2. Konferenz des Internationalen Union der Fallschirmjäger, Luftlandetruppen und Spezialeinheiten mit Delegierten aus Weissrussland, Deutschland, Kasachstan, Moldawien, Transdnistrien und der Ukraine statt. Von der deutschen Regionalabteilung des «Internationalen Fallschirmjägerverbandes» nahm Alexander Kasanzev teil. Auf dieser Konferenz wurde Alexander Kasanzev in den Zentralrat gewählt.

Im Juli 2012 nimmt DESANT e.V. an den Feierlichkeiten zum 50. Jahrestag der Gründung des Luftsturmbataillons „Willi Sänger“ der NVA der DDR und 20. Jahrestag des FJTV Ost e.V. teil. Und stellt in einer Katta verschiedene Techniken der Selbstverteidigung und des waffenlosen Kampfes vor, nimmt an Fallschirmsprüngen sowie der Ausstellung von militärischer Ausrüstung teil.

Aufgrund notwendiger personeller Veränderungen wurde auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen eine vorgezogene Wahl des neuen Vorstandes durchzuführen. Im November 2012 wurde in einer Jahresversammlung ein neuer Vorstand gewählt.

Seit dem 2. August 2013 arbeitet DESANT e.V.  eng mit der Vereinigung der Veteranen-Internationalisten AVIKO des Gebiets Kaliningrad zusammen. Eine Delegation von AVIKO nahm an den Feierlichkeiten zum 2. August 2013 teil.

Am 5. Dezember 2013 fand in Moskau die 3. Konferenz des «Internationalen Fallschirmjägerverbandes» statt, an der Delegierte aus Weißrussland, Deutschland, Kasachstan, Moldawien, Transnistrien, der Ukraine und der Republik Serbien teilnahmen. Die Delegation der Bundesrepublik Deutschland wurde durch den Vorstandsvorsitzenden von DESANT e.V. vertreten.

Am 9. Mai 2014, zum Tag des Sieges, besucht eine große Delegation von Vertretern AVIKO sowie Lehrkräften und Schülern der Mittelschule Nr. 50 aus Kaliningrad Berlin, um an gemeinsamen Veranstaltungen zum Tag des Sieges teilzunehmen.

 Vom 3. bis 12. Mai 2015 besucht eine Delegation von DESANT e.V.  Kaliningrad zur Teilnahme an den Feierlichkeiten und Maßnahmen zum Tag des Sieges. Das Programm ist sehr umfangreich: die Teilnahme innerhalb eines Marschblocks von Veteranen an der Siegesparade am 9. Mai in Kaliningrad, am Marsch des „Unsterblichen Regiments“, Niederlegung von Kränzen und Blumen an den Denkmälern für die Gefallenen im Großen vaterländischen Krieg. Teilnahme an Treffen und Diskussionen im Rahmen der «Lektionen des Mutes» mit Schülern der Mittelschule Nr. 50.

Im August dieses Jahres nimmt eine Mannschaft von DESANT e.V. bestehend aus 3 Mitgliedern am Fallschirmspringerwettkampf der Veteranen der Staaten des Warschauer Vertrages teil. Es sind insgesamt 8 Mannschaften am Start. Die Mannschaft von DESANT e.V. kann während des Wettbewerbs den 3. Platz in der Mannschaftswertung erringen.

Im April 2016 nimmt eine Delegation von DESANT e.V. gemeinsam mit AVIKO, auf Einladung gewidmet den Feierlichkeiten der Wiener Offensive und der Bratislava-Brno Offensive in Bratislava (Slowakei) teil. Teil des Programms sind ein Treffen mit Studenten des slowakischen Kollegs der höheren Beamtenschaft zur Vorbereitung für verschiedene Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen von Ministerien, die Niederlegung von Kränzen am Denkmal für die Befreier in Wien, ein Gala-Empfang in der russischen Botschaft in Österreich in Wien und ein Besuch der Gedenkstätte in Bratislava auf dem Berg Slavin, auf dem die gefallenen Soldaten für die Befreiung der Tschechoslowakei begraben sind.

Auf Grund neuer personeller Veränderungen wird in diesem Jahr die Aufgabe des Schatzmeisters neu besetzt.

Ende Juni 2016 nahmen Vertreter von DESANT e.V.  an dem Festival «Mit dem Herz dabei» teil. Das Festival fand in der Stadt Cholm statt, Region Nowgorod (Russland). Der Autor und Interpret von Liedern, Mitglied von DESANT e.V.  D. Marmilov war Teilnehmer des Festivals und belegte den 3. Platz.

DESANT e.V.  ist auch ein Verein mit vielen Jahren Erfahrung in Kampfsportarten und begann sich im April 2016 für Taekwondo zu engagieren, zusammen mit Familienmitgliedern und denjenigen, die sich für diese olympische Sportart interessieren. Die erste Veranstaltung, an der ein Team Taekwondo teilnahm, fand in Bremen statt, der sogenannte „Präsidenten-Cup“. Hier konnten wir den vierten Platz von acht Teams belegen, im Einzelwettbewerb glänzten die Teilnehmer von DESANT e.V. mit ersten und zweiten Plätzen. Im September 2016 wurde auf einer Versammlung der Vorstand der regionalen Sportabteilung Taekwondo DESANT e.V. gewählt.

Das Jahr 2017 war für unseren Verband ein ereignisreiches und zugleich erfolgreiches.

Im Februar 2017 fand in der Stadt Torgau ein Seminar zu verschiedenen Nahkampfdisziplinen statt, und zwar zu Boxen/Kickboxen, Taekwondo, Combat-Sambo und Jiu-jitsu, den mehr als 30 Teilnehmer besuchten und somit die Möglichkeiten nutzten, Kampftechniken wie Schlag- und Stoßkicks und verschiedene Wurftechniken zu vertiefen und zu verfeinern. Zum Schluss bekamen alle Teilnehmer ihre Zertifikate, die diese Teilnahme bestätigten. Die Trainer dieses Seminars bekamen zusätzliche Zertifikate der Internationalen Föderation Kick-Tai-Box ausgehändigt.

Am 17. März 2017 fand eine erfolgreiche Dan - Prüfung unter der Leitung von Großmeister Jung Han-Kyu und Großmeister Younghoo Yu, aus Bielefeld, statt.  Die vier Trainer des Taekwondo Desant e.V.  präsentierten sich von ihrer besten Seite und zeigten all ihr Können und Wissen, um die Großmeister von sich zu überzeugen. Nach einer langen und intensiven Prüfung können sich nun 4 Mitglieder Träger des 4. Dan nennen und ein Mitglied Träger des 3.Dan.

Zum 9 Mai, dem Tag des Sieges im Jahre 2017 trafen sich Mitglieder des DESANT e.V. nicht nur in Berlin zum zentralen Festakt, sondern auch im Norden der Republik. Auf der Mitgliederversammlung im Jahr zuvor wurde der Beschluss gefasst, die Ehrenmale für gefallene Rotarmisten und verschleppte Bürger der UdSSR zu besuchen, um auch derer zu gedenken. Denn nicht nur in Berlin sind Soldaten der roten Armee bei der Vernichtung Nazideutschlands im Kampf gefallen.  Neben den DESANT e.V. –Mitgliedern nahmen an der Veranstaltung auch Vertreter der Veteranenorganisation AWIKO aus Kaliningrad teil. Zu den Kranzniederlegungen an den Ehrenmalen und Kriegsgräberstätten in Parchim, Hagenow und Schwerin nahmen auch zahlreiche Bürger dieser Städte teil.

Nach längerer Vorbereitung nahmen die Sportler der regionalen Sportabteilung Taekwondo Desant e.V. an der Europameisterschaft der DTO (Deutsche Organisation Taekwondo) teil und erkämpften während dieser Meisterschaft 5 Gold- und 1 Silbermedaille und wurden somit Europameister und Vize-Europameister nach Version der DTO. Im Mai dann nahmen die Mitglieder der Sportabteilung Taekwondo Desant e.V. am Mannschaftswettbewerb in Walsrode teil, wo sie 5-mal den 1. Platz und 2-mal den 2. Platz belegen.  Die regionale Taekwondo-Sportabteilung zählt mittlerweile 19 Mitglieder von denen 5 im Besitz des schwarzen Gürtels im Taekwondo sind.

Am 2. August veranstaltete der Verein DESANT e.V. die festlichen Feierlichkeiten anlässlich des Tages der Fallschirmjägertruppe im Schloss der Stadt Beichlingen. Zu diesem erschienen mehr als 50 Teilnehmer und Gäste.  Es wurde ein Sportfest organisiert mit einem Hürdenlauf mit Einzelelementen, die auf bestimmten sportlichen Armeedisziplinen basierten. An dem Sportfest nahmen nicht nur die Veteranen und Mitglieder des Vereins teil, sondern auch ihre Familienangehörigen wie Ehegattinnen, Kinder und sogar Enkelkinder.  Nach Ende des sportlichen Teils wurden die Sieger ausgezeichnet und der offizielle Teil mit musikalischer Begleitung und einem Festabendessen bestimmten dann den Fortlauf der Feierlichkeiten.

Am 25. August 2017 wurde dem Vorsitzenden der regionalen Sportabteilung «Sambo-Torgau» Aleksej Lykasow vom Landessportbund Sachsen die Ehrennadel in Bronze verliehen.  Diese Auszeichnung wird den aktivsten, leistungsfähigsten und erfolgreichsten Trainern verliehen.

Am 16. September 2017 fand in Neustadt am Rübenberge die Jahresabschlussversammlung des Vereins der ehemaligen und aktiven Fallschirmjäger und Fallschirmspringer / der deutschen regionalen Abteilung des «Internationalen Fallschirmjägerbundes» DESANT e.V.  statt. Auf dieser Versammlung wurde neben dem Planungsteil und den Berichten der Regionalen- und Sportabteilungen für die vergangenen 5 Jahre auch der neue Vorstand des Vereins für die nächste Amtszeit gewählt.

Unsere Ziele und Aufgaben:

  • Das Vereinen von Veteranen, Jugend und Gleichgesinnter.
  • Popularisierung verschiedener Sportarten wie Fallschirmsport, Kampfsportarten, Schießen u.a.
  • Unterstützung der Mitglieder bei verschiedenen Sportveranstaltungen.
  • Zusammenarbeit mit anderen Sportvereinen und Verbänden.
  • In der Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen, nimmt der Verein vermittelnde, vertretende und organisatorische Funktionen war.
  • Der Verein tauscht sich aus, popularisiert und verbreitet Informationen die für die Erreichung der Ziele und Zwecke der Vereinssatzung notwendig sind.
  • Der Verein kann im Rahmen seiner Satzung auch in Zusammenarbeit mit Informationsmedien und Verlagen stehen und Werbung die den Satzungszweck und –ziel wiedergeben durchführen (Popularisierung).
  • Der Verein organisiert Sportveranstaltungen, Konferenzen, Lehrgänge, Beratungen, popularisiert Sporttraditionen u. a.
  • Unterstützt auch Vereinigungen die ähnlichen Ziele und Zwecke verfolgen.
  • Der Verein kann auch gemeinsame unpolitischen und nicht kommerzielle Organisationen, Abteilungen und Vertretungen gründen die der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland entsprechen.

Haftungsausschuß

1. Inhalt der Homepage.
Der Autor ist stets bemüht, qualitativ hochwertige Informationen zur Verfügung zu stellen. Haftungsansprüche gegen den Autor sind daher grundsäzlich ausgeschlossen, sofern kein grob fahrläs- siges Verschulden nachgewissen wird.
 
2. Verweise und Links.
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimt der Autor keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Das Gleiche gilt für Fremdeinträge in Gästebücher, Diskussionsforen und Mailinglisten.
 
3. Urheberrecht.
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Texte(etc.) zu beachten. Sollte sich dennoch ein durch Copyright geschützter Text (etc.) finden, wird der Autor das entsprechende Objekt nach Benachrichtigung entfernen oder mit dem entsprechenden Copyright kennzeichnen.
 
4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses.
Dieser Haftungsausschlus ist Bestandteil dieser Homepage. Sofern Teile davon nicht, nicht mehr oder vollständig der geltenden Rechtslage entsprechen, bleiben die übrigen Teile davon unberührt.
 
5. Datenschutz.
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
 
Diese Webseite ist seit 2012 online. Der URL Desant e.V. lautet: http://desantura.de/de/
 
Verein DESANT e.V.
Wachtelstraße 13 c
D- 12526 Berlin
 
Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin unter der Nummer: VR 38366 B
Steuernummer beim Finanzamt Nienburg: 34/210/01334

News

Copyright © Desant e.V.

^